Werktags von 08:00 bis 16:00 Uhr für Sie erreichbar.Kostenlose Erstberatung

Kostenübernahme

Die meisten Leistungen eines Pflegedienstes zahlen Pflege- und Krankenkasse. Wir zeigen Ihnen, was Ihnen zusteht, und kümmern uns um die Abrechnung.

Pflegekasse: Leistungen nach Pflegegrad

Mit einem anerkannten Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Pflegesachleistungen. Diese rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

  • Entlastungsbetrag: bis zu 131 € im Monat, ab Pflegegrad 1

  • Pflegesachleistung: ab Pflegegrad 2, je nach Grad

  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: gemeinsames Jahresbudget

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € im Monat

Krankenkasse: Behandlungspflege

Medizinische Leistungen wie Wundversorgung oder Medikamentengabe werden ärztlich verordnet und von der Krankenkasse übernommen, auch ohne Pflegegrad.

Noch kein Pflegegrad?

Wir helfen beim Antrag, bereiten Sie auf die Begutachtung vor und begleiten Sie auf Wunsch. In der kostenlosen Erstberatung klären wir alles Weitere.

Hinweis: Beträge Stand 2026, ohne Gewähr. Wir beraten Sie gern zu Ihrer persönlichen Situation.